Gesetze / Außenwirtschaftsverordnung
AWV§ 5 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Für § 5 AWV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 5 AWV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 28.01.2010 – 3 StR 274/09Strafbarkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz: Anwendung des milderen Gesetzes bei Umwandlung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle in Qualifikationstatbestände wegen Eintritts der Verjährung infolge Nichteingreifens der Ruhensregelung; Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit und Unerreichbarkeit eines kommissarisch zu vernehmenden ausländischen Entlastungszeugen; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke"Zitiert von 15
- LG Essen, 25.01.2008 – 56 KLs 31/07
- VG Frankfurt am Main, 29.11.2012 – 1 K 675/12.FZitiert von 7
- EuGH, 18.05.1995 – C-70/94
- BVerfG, 11.10.1994 – 1 BvR 337/92Zustandekommen von Rechtsverordnungen der Bundesregierung im UmlaufverfahrenZitiert von 47
- BGH, 15.10.2013 – StB 16/13Sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen einen die Hauptverfahrenseröffnung in einer Strafsache ablehnenden Beschluss eines Oberlandesgerichts: Prüfungsumfang hinsichtlich des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts; Bejahung der besonderen Bedeutung bei Gefährdung bundesstaatlicher Belange durch Lieferung von Flugzeugmotoren zum Einbau in iranische Drohnen; Strafrahmen in Übergangsfällen
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 16.08.2016 – 6 A 1996/14Zitiert von 7
- VGH Hessen, 10.04.2014 – 6 A 2077/13.ZZitiert von 8
- BGH, 19.01.2012 – 3 StR 343/11Außenwirtschaftsgesetz: Verfall der durch Unterbleiben des Genehmigungsverfahrens ersparten Aufwendungen bei genehmigungsfähiger GüterausfuhrZitiert von 20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 AWV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 5 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2024 I Nr. 411
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27.02.2019 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Februar 2019 (BGBl. BAnz AT 06.03.2019 V1)
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.